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Gefahren bei der Hitzewelle

31. Juli 2018: Vorbeugen von Risiken bei einer Hitzewelle

Hitzewellen wie diese bringen auch oft Gefahren und Risiken mit sich. So kann eine fallengelassene Zigarette oder eine Glasscherbe einen unerwartet großen Brand verursachen. Grillen mit offenem Feuer kann auch oft mit fatalen Folgen enden. Das eigentlich so gefährliche an einer Hitzewelle ist, dass die Bäume im Wald oder auch der Boden extrem trocken sind und somit aufgrund auch der großen Hitze um einiges schneller anfangen zu brennen. 

Die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft muss unbedingt eingehalten werden, um Waldbrände zu vermeiden.

Auch beim Grillen muss auf einiges geachtet werden, vor allem beim Grillen mit einem Holzkohlegrill. Hier ein paar Punkte die beachtet werden sollen:

  • Den Griller auf eine ebene Standfläche und niemals in der Nähe von leicht brennbaren Materialien stellen
  • Nur im Freien grillen
  • Verwenden Sie zum Anzünden der Kohle Grillanzünder aus festen Stoffen (Trockenspiritus, Grillpaste, Anzünderiegel oder Zündwürfel). Brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus und Benzin sind zu gefährlich und dürfen keinesfalls verwendet werden
  • Halten Sie immer einen Kübel Wasser oder sonstige Löschmittel (Feuerlöscher) bereit
  • Unterbinden Sie Flammenbildung durch das vom Grillgut abtropfende Fett und beaufsichtigen Sie ständig den Grillvorgang
  • Löschen Sie nach dem Grillen die Restglut mit Wasser. Asche in einem feuersicheren Behälter entsorgen

Beim Grillen auf einer Feuerstelle am Boden sind vor allem folgende Punkte sehr wichtig zu beachten:

  • Grillen Sie niemals in der Nähe eines Waldes und halten Sie mind. 5 Meter Abstand zu einem leichten brennbaren Stoff.
  • Lassen Sie die Grillstelle niemals unbeaufsichtigt.
  • Halten Sie immer eine passende Löschhilfe parat (Löschdecke, Feuerlöscher, Kübel mit Wasser)
  • Löschen Sie die heiße Asche immer ab und haben Sie die restliche Asche nach dem Ablöschen im Auge.
  • Beachten Sie auch während dem Grillen immer den Funkenflug.

 

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AM_WaldbrandVO_2018.pdf (PDF)

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